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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.06.2005 - 16 Wx 76/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3961
OLG Köln, 29.06.2005 - 16 Wx 76/05 (https://dejure.org/2005,3961)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.06.2005 - 16 Wx 76/05 (https://dejure.org/2005,3961)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - 16 Wx 76/05 (https://dejure.org/2005,3961)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf vorläufigen Ingewahrsamnahme durch die Ausländerbehörde; Rechtsgrundlage und Voraussetzung einer solchen Maßnahme; Verhältnis von § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AufenthG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 57; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
    Abschiebungshaft, Ingewahrsamnahme, Ausländerbehörde, Richtervorbehalt, Spontanfestnahme, Haftgründe, Sammelabschiebung, Beschleunigungsgebot

  • Judicialis

    FEVG § 13; ; OBG NW § 24; ; PolG NW § 35; ; AufenthG § 62 II S. 1; ; Aufen... thG § 62 II S. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 62 II S. 1 Nr. 2; ; AufenthG § 62 II S. 1 Nr. 3; ; AufenthG § 62 II S. 1 Nr. 4; ; AufenthG § 62 II S. 1 Nr. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorherige richterliche Entscheidung über die Ingewahrsamnahme eines Ausländers bei angekündigter Zurückschiebung; Verhältnis der Haftgründe des § 62 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 275
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Festnahme durch die

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2005 - 16 Wx 76/05
    Insbesondere besteht im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG im Rahmen des § 13 Abs. 2 FEVG ein Rechtsschutzinteresse für die nachträgliche Feststellung einer bereits beendeten Ingewahrsamnahme durch die Ausländerbehörde (vgl. z.B. KG KGReport 2003, 174; Marschner/Volkart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Auflage, § 13 FEVG Rdn. 4; Senat, Beschluss vom 1.10.2004 - 16 Wx 195/04).

    Eine solche Befugnis kann sich zwar nach der Rechtsprechung des Senates (Beschluss vom 1.10.2004 - 16 Wx 195/04 = JMBl NRW 2005, 34) grundsätzlich aus § 24 OBG NW i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG NW ergeben.

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2005 - 16 Wx 76/05
    Ansonsten hat es bei dem Grundsatz zu verbleiben, dass eine Freiheitsentziehung eine vorherige richterliche Anordnung voraussetzt, die im vorliegenden Fall auch ohne weiteres hätte erlangt werden können (BVerfG NJW 2002, 3161).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

    § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG enthält eine gegenüber der generalklauselartig formulierten Bestimmung des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG speziellere Regelung (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 48/04 zu § 57 Abs. 2 AuslG; a.A. OLG Köln, OLGR Köln 2006, 29, 30).
  • OLG Hamm, 08.03.2007 - 15 W 58/07

    Vorbeugender Rechtsschutz im Freiheitsentziehungsverfahren

    Eine grundsätzliche Befugnis der Ausländerbehörde, den Betroffenen bis zur richterlichen Entscheidung über seinen Antrag auf Anordnung von Sicherungshaft gem. § 62 Abs. 2 AufenthG vorläufig festzunehmen und gegebenenfalls auch in Gewahrsam zu nehmen, ergibt sich in Nordrhein-Westfalen aus § 24 OBG NRW in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW (OLG Köln NJW 2005, 3361; FGPrax 2005, 275 = InfAuslR 2005, 422 = OLGR Köln 2006, 29; Senatsbeschluss vom 08.01.2007 - 15 W 285/06 -).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 20 W 108/05

    Abschiebehaft: Rechtmäßigkeit der Festnahme eines Ausländers ohne richterliche

    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass es eine auf Bundesrecht beruhende ausländerrechtliche Ermächtigungsgrundlage dafür, einen Ausländer festzunehmen und bis zur Anordnung der Abschiebungshaft festzuhalten, also in Verwaltungsgewahrsam zu nehmen, nicht gibt (vgl. dazu OLG Köln Beschluss vom 29. Juni 2005 in der Sache 16 Wx 76/05 dok. bei Melchior = FGPrax 2005, 275 und Beschluss vom 1. Oktober 2004 in der Sache 16 Wx 195/04 dok. bei Melchior = NJW 2005, 3361; OLG Celle Beschluss vom 20. Januar 2005 in der Sache 16 W 182/04 = InfAuslR 2005, 149 und vom 22. Dezember 2004 in der Sache 16 W 155/04 = InfAuslR 2005, 111; OLG Oldenburg Beschluss vom 3. Mai 2004 in der Sache 13 W 18/04 dok.
  • OLG Hamm, 08.01.2007 - 15 W 285/06

    Spontanfestnahme; Haftzeitberechnung

    Die Befugnis der Ausländerbehörde, den Betroffenen bis zur richterlichen Entscheidung über seinen Antrag auf Anordnung von Sicherungshaft gem. § 57 AuslG vorläufig festzunehmen (und gegebenenfalls auch in Gewahrsam zu nehmen), ergibt sich, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, in NRW aus § 24 OBG NRW i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW (OLG Köln NJW 2005, 3361 = JMBl NRW 2005, 34; FGPrax 2005, 275 = InfAuslR 2005, 422 = OLGR Köln 2006, 29).
  • OLG Celle, 26.06.2007 - 22 W 31/07

    D (A), Abschiebungshaft, Ingewahrsamnahme, Ausländerbehörde, Haftbefehl,

    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung (OLG Köln vom 29. Juni 2005, 16 Wx 76/05; OLG Oldenburg vom 3. Mai 2004, 13 W 18/04; OLG Celle vom 11. Februar 2004, 17 W 109/03) und unterliegt keinem Zweifel.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.09.2005 - 19 AR 16/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7813
OLG Karlsruhe, 30.09.2005 - 19 AR 16/05 (https://dejure.org/2005,7813)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.09.2005 - 19 AR 16/05 (https://dejure.org/2005,7813)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. September 2005 - 19 AR 16/05 (https://dejure.org/2005,7813)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Gerichtsstandsbestimmung nach einer nachträglichen Parteierweiterung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine beabsichtigte Parteierweiterung; Möglichkeit einer Zuständigkeitsbestimmung nach einer Beweisaufnahme in der Hauptsache; Örtliche Zuständigkeit des Gerichts

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

  • gesr.de PDF

    Zuständigkeitsbestimmung bei laufendem Arzthaftungsprozess

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Parteierweiterung: Gerichtsstandbestimmung nach Beweisaufnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.1977 - I ARZ 513/77

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach Durchführung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2005 - 19 AR 16/05
    Dies scheidet nach h.M. in Rechtsprechung und Literatur in der Regel aus, wenn bereits eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden hat (Vollkommer a.a.O; BGH NJW 1978, 321; BayObLGZ 1987, 389).
  • OLG Celle, 11.02.2005 - 4 AR 19/05

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Antrag auf Bestimmung eines gemeinsamen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2005 - 19 AR 16/05
    Auf die Frage, ob der Antrag auch wegen Rechtsmissbrauchs zurückzuweisen wäre, weil damit der Antragsgegner zu 2 als Zeuge im Verfahren gegen den Antragsgegner zu 1 ausgeschieden werden sollte (vergl. OLGR Celle 2005, 212), kommt es damit nicht an.
  • BayObLG, 10.11.1987 - AR 1 Z 84/87

    Gesuch zur Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Nr. 3 ZPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2005 - 19 AR 16/05
    Dies scheidet nach h.M. in Rechtsprechung und Literatur in der Regel aus, wenn bereits eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden hat (Vollkommer a.a.O; BGH NJW 1978, 321; BayObLGZ 1987, 389).
  • OLG Hamm, 08.01.2018 - 32 SA 63/17

    Zulässigkeit eines Gerichtsstandbestimmungsverfahrens nach Beginn der

    Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts kann allerdings nicht mehr erfolgen, wenn eine Beweisaufnahme zur Hauptsache bereits stattgefunden hat (vgl. OLG Karlsruhe, 19 AR 16/05, OLGR 2006, 29; OLG Schleswig, 2 W 107/07, OLGR 2007, 959; Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 36 ZPO, Rn 21; Zöller/Vollkommer a. a. O.) oder die Durchführung einer Beweisaufnahme unmittelbar bevorsteht (OLG Bremen, 3 AR 8/10, MDR 2011, 188).
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 32 Sa 76/12

    Bis wann ist Zuständigkeitsbestimmung möglich?

    Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts kann allerdings nicht mehr erfolgen, wenn eine Beweisaufnahme zur Hauptsache bereits stattgefunden hat (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2006, 29; OLG Schleswig OLGR 2007, 959; Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl., § 36, Rn. 21; Zöller/Vollkommer a. a. O.) oder die Durchführung einer Beweisaufnahme unmittelbar bevorsteht (OLG Bremen MDR 2011, 188).
  • OLG Koblenz, 28.03.2006 - 4 SmA 48/05

    Gerichtsstandsbestimmung: Beschlussergänzung bei unterbliebener

    Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren ist mit 1/10 des Streitwertes in der Hauptsache zu bestimmen (OLG Köln AGS 2003, 205; OLG Frankfurt OLGR 2005, 568; BayObLG v. 30.06.2004 - 1Z AR 075/04; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 1706; a.A. KG Berlin v. 5.1.2006 - 28 AR 166/05 - 1/4 des Hauptsachestreitwertes; OLG Karlsruhe v. 30.09.2005 - 19 AR 16/05 - 1/5 des Hauptsachestreitwertes).
  • OLG Bremen, 09.08.2010 - 3 AR 8/10

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei beabsichtigter Parteierweiterung

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn in dem anhängigen Prozess bereits eine Beweisaufnahme durchgeführt worden ist (BGH, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.09.2005, Az. 19 AR 16/05) oder die Durchführung einer Beweisaufnahme unmittelbar bevorsteht (Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.03.2004 - 1 W 766/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12226
OLG München, 11.03.2004 - 1 W 766/04 (https://dejure.org/2004,12226)
OLG München, Entscheidung vom 11.03.2004 - 1 W 766/04 (https://dejure.org/2004,12226)
OLG München, Entscheidung vom 11. März 2004 - 1 W 766/04 (https://dejure.org/2004,12226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Eröffnung des Rechtswegs; Ermangelung einer ausdrücklichen Rechtswegzuweisung; Ableitung aus der Rechtsnatur der Streitsache

  • Judicialis

    GVG § 13; ; VwGO § 40; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de

    GVG § 13; VwGO § 40; BGB § 823 Abs. 1 § 1004
    Zur Rechtswegeröffnung zu den ordentlichen Gerichten nach § 13 GVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/95

    Voraussetzungen der Gefährdungshaftung für Wasserschäden

    Auszug aus OLG München, 11.03.2004 - 1 W 766/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fällt die Straßenbautätigkeit (Planung, Anordnung und Durchführung) der öffentlich-rechtlichen Körperschaften als Teil der Daseinsvorsorge regelmäßig in den Bereich schlichthoheitlicher Tätigkeit (so bereits BGH VersR 62, 378; BGH VersR 1997, 109).

    Für die insoweit erforderlich werdenden Entwässerungsmaßnahmen gilt nichts anderes (BGH VersR 1997, 109).

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG München, 11.03.2004 - 1 W 766/04
    Unerheblich ist dabei, auf welche Norm der Kläger selbst seinen Anspruch stützt und wie er ihn selbst qualifiziert (Eyermann/Fröhler, a.a.O., RdNr. 35 zu § 40 VwGO; BGH VersR 1993, 879 = NJW 1993, 1656).
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Auszug aus OLG München, 11.03.2004 - 1 W 766/04
    Dabei kommt es nicht auf die Bewertung durch die klagende Partei, sondern darauf an, ob sich das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleitet, der nach bürgerlichem Recht zu beurteilen ist (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGHZ 114, 1 (5) m. w. N., BGH VersR 1993, 1127).
  • BVerwG, 28.01.1994 - 7 B 198.93

    Zeitschlagen von Kirchenglocken als Tätigkeit eines Trägers öffentlicher

    Auszug aus OLG München, 11.03.2004 - 1 W 766/04
    Soweit die Klägerin auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.1.1994 Bezug nimmt (Gz 7 B 198/93 = NJW 1994, 956), in der ausgeführt wird, ausschlaggebend für die Rechtswegfrage sei, ob die öffentliche Sache im Rahmen ihrer öffentlichrechtlichen Zweckbindung genutzt werde oder ob es sich um die Wahrnehmung von Eigentümerbefugnissen außerhalb des Widmungszwecks handelt, vermag auch diese Entscheidung die Rechtsmeinung der Klägerin nicht zu stützen.
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus OLG München, 11.03.2004 - 1 W 766/04
    Dabei kommt es nicht auf die Bewertung durch die klagende Partei, sondern darauf an, ob sich das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleitet, der nach bürgerlichem Recht zu beurteilen ist (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGHZ 114, 1 (5) m. w. N., BGH VersR 1993, 1127).
  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher

    Auszug aus OLG München, 11.03.2004 - 1 W 766/04
    Das gilt insbesondere nicht, wenn Arbeiten von privaten Unternehmern selbständig - anders im Falle bindender behördlicher Weisungen - ausgeführt werden (BGHZ 48, 98 (103); 54, 165 (167) = VersR 1970, 953; BGH VersR 63, 1229; VersR 64, 1070 (1072); 67, 859 (861).
  • BGH, 01.06.1970 - III ZR 210/68

    Hochwasserschutz

    Auszug aus OLG München, 11.03.2004 - 1 W 766/04
    Das gilt insbesondere nicht, wenn Arbeiten von privaten Unternehmern selbständig - anders im Falle bindender behördlicher Weisungen - ausgeführt werden (BGHZ 48, 98 (103); 54, 165 (167) = VersR 1970, 953; BGH VersR 63, 1229; VersR 64, 1070 (1072); 67, 859 (861).
  • BGH, 24.05.1973 - III ZR 178/70

    Klage auf Schadensersatz infolge Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Ausübung

    Auszug aus OLG München, 11.03.2004 - 1 W 766/04
    Dann ist aber regelmäßig die Planung und Anordnung der Arbeiten hoheitliche Tätigkeit (BGH VersR 1973, 962).
  • BGH, 05.02.1962 - III ZR 221/60
    Auszug aus OLG München, 11.03.2004 - 1 W 766/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fällt die Straßenbautätigkeit (Planung, Anordnung und Durchführung) der öffentlich-rechtlichen Körperschaften als Teil der Daseinsvorsorge regelmäßig in den Bereich schlichthoheitlicher Tätigkeit (so bereits BGH VersR 62, 378; BGH VersR 1997, 109).
  • BGH, 18.06.1964 - III ZR 65/63
    Auszug aus OLG München, 11.03.2004 - 1 W 766/04
    Das gilt insbesondere nicht, wenn Arbeiten von privaten Unternehmern selbständig - anders im Falle bindender behördlicher Weisungen - ausgeführt werden (BGHZ 48, 98 (103); 54, 165 (167) = VersR 1970, 953; BGH VersR 63, 1229; VersR 64, 1070 (1072); 67, 859 (861).
  • VGH Bayern, 24.01.2022 - 8 C 21.1411

    Verwaltungsrechtsweg für Ansprüche eines Anliegers gegen Gemeinde wegen Schäden

    Der Abwehranspruch ist die Kehrseite des Eingriffs und teilt dessen Rechtsnatur (BVerwG, U.v. 2.11.1973 - IV C 36.72 - NJW 1974, 817 = juris 11; OLG München, B.v. 11.3.2004 - 1 W 766/04 - BeckRS 2005, 12305; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2018, § 40 Rn. 80).
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